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Verein Welle

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29. Oktober 2021

Der Verein Welle lässt über seine Anwaltskanzlei verlauten, dass er sämtliche Zewo-Standards erfülle. Diese Aussage weist die Stiftung Zewo in aller Deutlichkeit zurück.

Bei einem Blick auf die Webseite des Vereins ist zu sehen, dass weder die Jahresrechnung noch der Jahresbericht des Vereins veröffentlicht ist und somit ein grundlegender Standard der Zewo zur Transparenz (Standard 12 Absatz 3) nicht erfüllt ist. Weiter sind gemäss Zewo-Standard 18 Absatz 2 Sammelmethoden, die Spenderinnen und Spender emotional oder anderweitig unter Druck setzen, nicht erlaubt. Spenderinnen und Spender haben die Zewo in letzter Zeit kontaktiert, um sich über die aufdringliche Sammelmethode des Verein Welle zu beschweren. Es wurde von mehreren unabhängigen Anrufern berichtet, dass im Rahmen von längeren Hausbesuchen starker emotionaler Druck ausgeübt worden sein soll. Somit ist davon auszugehen, dass auch dieser Standard nicht erfüllt ist.

Selbstverständlich steht es dem Verein Welle frei, sich nicht von der Zewo zertifizieren zu lassen. Die Aussage, der Verein Welle habe die Zewo-Standards in der Vergangenheit ohne Weiteres erfüllt und erfülle diese immer noch, weist die Zewo zurück.