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Schweizer Tierschutz STS

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Aktualisiert am 8. März 2024

Der Schweizer Tierschutz hat der Zewo nach der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 27. Januar 2024, an der ein neu zusammengesetzter Vorstand gewählt wurde, zusätzliche Unterlagen eingereicht. Diese sind in der nachfolgenden aktualisierten Auskunft berücksichtigt. Derzeit ist die Zewo mit dem neu gewählten Präsidenten des Schweizer Tierschutzes im Gespräch.

In den vergangenen Monaten hatten mehrere Schweizer Medien über den Verein Schweizer Tierschutz STS berichtet. Es ging dabei unter anderem um Vorwürfe zur Good Governance, zu mangelnder Transparenz und zu hohen Spesenvergütungen der Organisation. Aufgrund dieser Vorwürfe fand am 27. Januar 2024 eine ausserordentliche Delegiertenversammlung statt, bei welcher die umstrittene Präsidentin des Vorstands, Nicole Ruch, abgewählt und der bisherige Vizepräsident Piero Mazzoleni als Präsident ad interim gewählt wurde. Zwei Vorstandsmitglieder, welche die Vorwürfe publik gemacht hatten, wurden abgewählt. Der STS hat auf seiner Webseite den Jahresbericht 2023 veröffentlicht. Der Zewo liegt zudem die revidierte Jahresrechnung 2021/2022 vor. Aufgrund der neuen Gegebenheiten aktualisiert die Zewo ihre Auskunft wie folgt:

Der Schweizer Tierschutz (STS) führt das Zewo-Gütesiegel nicht und untersteht aus diesem Grund nicht der Kontrolle der Zewo. Die Zewo stellt fest, dass die Organisation auf dem Weg ist, ihre Transparenz zu verbessern, erkennt aber weiterhin wesentliche Punkte, in denen der STS von den Zewo-Standards abweicht:

  • Der Jahresbericht 2023 beinhaltet keine revidierte Jahresrechnung, sondern nur eine sehr vereinfachte Statistik zu den Ein- und Ausgaben des Jahres 2022. Die vollständige revidierte Jahresrechnung aus dem Jahr 2023 ist nicht auf der Webseite der Organisation publiziert. Dies weicht eindeutig von Zewo-Standard 12 zur Transparenz ab. Zewo-zertifizierte Organisationen sind verpflichtet, den Jahresbericht und die vollständige revidierte Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres auf der Webseite frei zugänglich zu veröffentlichen.
     
  • Die Jahresrechnung 2021/2022 wurde nicht nach dem von Zewo-Standard 13 vorgeschriebenen Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER erstellt. Sie entspricht insbesondere nicht dem Rechnungslegungsstandard GAAP FER 21 für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen. Dieser etablierte Rechnungslegungsstandard vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Organisationen, die in der Schweiz Spenden sammeln. Eine Bestimmung von Swiss GAAP FER 21 verlangt zudem, die Vergütungen an die Geschäftsstelle und an das oberste Leitungsorgan summarisch auszuweisen und alle Transaktionen an nahestehende Personen und Organisationen offenzulegen. Die Zewo-Standards verlangen zusätzlich den separaten Ausweis der Vergütung des Präsidiums. Der Schweizer Tierschutz beabsichtigt nach eigenen Angaben, für die Jahresrechnung 2023 statt einer eingeschränkten Revision eine ordentliche Revision durchführen zu lassen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 will er eine Jahresrechnung nach Swiss GAAP FER 21 erstellen, welche ebenfalls ordentlich revidiert werden soll.  

Weitere durch die Medien publik gemachte Vorwürfe konnte die Zewo anhand der ihr vorliegenden Unterlagen nicht überprüfen:

  • In der Luzerner Zeitung vom 4. September 2023 wurde die mangelnde Gewaltentrennung von Präsidium und Geschäftsleitung kritisiert, womit Zewo-Standard 6 nicht respektiert wäre. Ob sich dies im neu zusammengesetzten Vorstand geändert hat, kann die Zewo aus den ihr vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen.
  • Gemäss dem St. Galler Tagblatt vom 15. September 2023 wurden an die Präsidentin sowie an den Immobilienverantwortlichen des Vorstands hohe Vergütungen gezahlt, die dem gemeinnützigen Charakter und der Grösse der Organisation zu wenig Rechnung tragen. Dies würde von Zewo-Standard 8 abweichen. Welche Vergütungen bisher zur Anwendung kamen und ob diese künftig geändert werden, konnte die Zewo aus den ihr vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen.
     
  • Gemäss dem BDO-Bericht zum Immobilienmanagement des STS vom 31. Juli 2023 fehlt eine Immobilienstrategie. Es gebe zudem kein Rechnungscontrolling und keinen Rechnungsfreigabeprozess. Gemäss Medienberichten verfügt der Schweizer Tierschutz nicht über ein internes Kontrollsystem, was Zewo-Standard 7 widersprechen würde. Das Fehlen eines IKS wird in einem der Zewo vorliegenden Schreiben des STS-Zentralvorstands vom 20. Oktober 2023 indirekt bestätigt, indem dieser bekräftigt, dass der STS nun eine namhafte Beratungsfirma mit der Implementierung eines IKS beauftragt habe. Den aktuellen Stand konnte die Zewo aus den ihr vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen.
  • Weiter verlangen die Zewo-Standards, dass Interessenbindungen von Vorstandsmitgliedern offengelegt werden müssen. Sollte es beim STS solche geben, fehlt dieser Ausweis nach wie vor auf der Webseite oder im Jahresbericht der Organisation.

Die Zewo ist aktuell im Austausch mit dem Schweizer Tierschutz. Dieser plant nach eigenen Aussagen, sich mittels einer unverbindlichen Einschätzung auf eine Zertifizierung im Jahr 2025 vorzubereiten. Erst wenn der Schweizer Tierschutz das Gütesiegel erfolgreich durchlaufen hat, kann die Zewo bestätigen, dass ihre Standards eingehalten sind.