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Ohne Zewo geht es nicht

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8. Juli 2019
Deza vergibt Beiträge für Programme neu
Deza-Richtlinien

NGO können sich jetzt bei der Deza um Beiträge für Programme bewerben. Die Vergabe erfolgt nach einem neuen System. Eine Prüfung durch die Zewo ist Pflicht.

Pro Jahr vergibt die Deza 120 Millionen Franken für internationale Programme von NGO. Sie legt die Beiträge alle vier Jahre neu fest. Für die nächste Runde gelten neue Regeln. Alle NGO, die 2021 einen Beitrag an ihre Programme erhalten wollen, die Anforderungen der Deza erfüllen. Erhalten sie die Zulassung, können sie sich um einen Beitrag bewerben. Es stehen vier Gruppen zur Wahl: «Grosse Schweizer NGO», «Schweizer NGO-Dachorganisation», «Kantonale Föderationen» und «Schweizer NGO-Allianzen». Für jede Gruppe schreibt die Deza jetzt eine Zertifizierung durch die Zewo vor.

Zewo-Zertifizierung obligatorisch

Die Deza hat festgelegt, was eine NGO erfüllen muss, damit sie sich um Beiträge bewerben kann. Sie verlangt die Zewo-Zertifizierung jetzt nicht mehr nur von grossen NGO, sondern auch von NGO, die Mitglied in einer kantonalen Föderation oder in einer Allianz sind. Bei Dachverbänden muss entweder die Dachorganisation oder das Mitglied von der Zewo geprüft sein. Ob eine NGO ihre Anforderungen erfüllt, klärt die Deza mit einer Zulassungsprüfung. Nur NGO, die diese Prüfung bestehen, dürfen Beiträge für ihre Programme beantragen.

Obergrenze von 8 Millionen Franken

Neu limitiert die Deza den maximalen Programmbeitrag einer grossen NGO auf 30 Prozent der internationalen Programme. Dachorganisationen, kantonale Föderationen sowie NGO-Allianzen erhalten maximal einen Beitrag von 40 Prozent ihrer internationalen Programme. In jedem Fall gilt eine Obergrenze von 8 Millionen Franken pro Jahr und NGO, Dachorganisation, kantonale Föderation oder Allianz. Mit den neuen Regeln strebt die Deza eine faire Verteilung der Gelder an. Das neue System steht allen Schweizer NGO offen.

So erhalten NGO die Zulassung