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Institutionalisierung der Wirkungsmessung

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Die Tätigkeiten im Rahmen der Wirkungsmessung können auf verschiedene Arten in eine Non-Profit-Organisation eingebettet werden. Hier sind einige Aspekte aufgeführt, die für eine erfolgreiche Implementierung eines Wirkungsmessungssystems in eine Organisation hilfreich sind.

Mehr-Augen-Prinzip

An der Wirkungsmessung sollten mehrere Personen beteiligt sein. Für die Planung, Durchführung und Evaluation der Wirkungsmessung – insbesondere die Definition der Wirkungsziele von Dienstleistungen und Projekten sowie die dazugehörenden Indikatoren – ist in der Regel die für das Projekt verantwortliche Person zuständig. Eine zweite Person, die auf Wirkungsmessung spezialisiert ist, sollte sie dabei unterstützen und die Wirkungsziele, die Wirkungsmodelle und die Indikatoren überprüfen.

Kleine Organisationen: Für die Umsetzung der Wirkungsmessung ist die projekt- oder dienstleistungsverantwortliche Person zuständig. Es ist zu empfehlen, dass mindestens eine zweite Person in diese Tätigkeiten einbezogen wird, welche die Umsetzung beurteilen und Feedbacks geben kann. Bei kleinen Organisationen kann dies beispielsweise die geschäftsleitende Person oder ein Vertreter des leitenden Organs sein.

Grosse Organisationen: Bei einer grösseren Organisation gibt es verschiedene denkbare Organisationsformen. Je nach Tätigkeitsgebiet, Grösse und Struktur der Organisation können unterschiedliche Angliederungen der Wirkungsmessung sinnvoll sein. In der Praxis wird das Fachwissen für die Wirkungsmessung häufig in einer Stabstelle gebündelt, die sich professionell mit Wirkungsmessung beschäftigt. Ein solches Kompetenzzentrum kann den Prozess der Planung, Durchführung und Evaluation der Wirkungsmessung unterstützen und den Dienstleistungs- und Projektverantwortlichen beratend zur Seite stehen.

Die Organisationsform hängt zudem davon ab, wie stark mit externen Partnern zusammengearbeitet wird (siehe Durchführung).

Strategische Vorgaben

Das leitende Organ sollte bei der Erstellung einer mittelfristigen Strategie klare Wirkungsziele definieren. Diese müssen im Einklang mit dem gemeinnützigen Zweck der Non-Profit-Organisation stehen, der in den Statuten oder der Stiftungsurkunde festgehalten ist. Auf diese Weise können im operativen Bereich die Wirkungsziele von einzelnen Dienstleistungen und Projekten immer wieder auf die übergeordneten Ziele abgestimmt werden.

Es empfiehlt sich zudem einen Informationsweg zu institutionalisieren, der sicherstellt, dass die Resultate der Wirkungsmessung dem leitenden Organ vorgelegt werden. Zudem kann geprüft werden, ob im leitenden Organ ein Gremium geschaffen werden soll, das die Wirkungsmessung überwacht (z.B. ein «Ausschuss Wirkungsmessung»). 

Beteiligung aller Mitarbeitenden

Eine Organisation sollte die Mitarbeiter in regelmässigen Abständen über die Erkenntnisse der Wirkungsmessung informieren. Dafür kann beispielsweise die Plattform eines alljährlichen Informationstages geschaffen werden. Auf diese Weise kann das wirkungsorientierte Handeln innerhalb einer Organisation gefördert werden.