Skip to content

Association suisse des enfants victimes du cancer-ASEVC

Was suchen Sie?

5. Juni 2019

Die «Association suisse des enfants victimes du cancer-ASEVC» führt das Zewo-Gütesiegel nicht und untersteht somit nicht unserer Kontrolle.

Aufgrund vermehrter Anfragen und Beschwerden von verunsicherten Spenderinnen und Spendern sind sie uns besonders aufgefallen. Darum informieren wir die Öffentlichkeit über diese Organisation. Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen und Informationen (Stand März 2017) haben wir festgestellt, dass die Organisation mindestens in den folgenden Punkten die Zewo-Standards nicht erfüllt:

Spenderinnen und Spender beklagen sich, dass die Organisation auf aufdringliche Weise per Telefon symbolische Armbänder für den sehr hohen Preis von 100 Franken das Stück zu verkaufen sucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten von den Organisationen Unterlagen, die nicht aussagekräftig und wenig vertrauenserweckend sind. Das gilt auch für die Website asevc-cancer.ch, die keinerlei Angaben zu allfälligen von der Organisation unterstützten Projekten enthält. Gemäss den Zewo-Standards dürfen Spendensammlungen per Telefon keine aufdringliche Wirkung haben, und den Spenderinnen und Spendern müssen transparente Informationen über die sammelnde Organisation zukommen.

Gemäss Handelsregister ist Herr Thierry Ellezam Mitglied des Vorstands in den beiden Organisation. Herr Ellezam hat gegenüber der Zewo per Mail bestätigt, dass er diese und die Association d’Aide aux Enfants Handicapés de Suisse (A.A.E.H.S.) gegründet hat. Herr Ellezam hat festgehalten, dass er der Zewo keine Unterlagen (insbesondere Jahresbericht und Jahresrechnung) der beiden Organisationen zukommen lassen will. Auch auf der Website asevc-cancer.ch sind Jahresbericht und Jahresrechnung der Organisation nicht aufgeschaltet. Gemäss den Zewo-Standards sollten Spenden sammelnde Organisationen einen aussagekräftigen Jahresbericht und eine transparente Jahresrechnung veröffentlichen und diese allen Interessierten auf Anfrage zukommen lassen.

Der Vorstand der Organisationen besteht gemäss Handelsregistereintrag je aus nur zwei Personen. Diese verfügen über Einzelunterschriftsberechtigungen. Um die interne Kontrolle sicher zu stellen, sollte der Vorstand gemäss den Zewo-Standards aus mindestens fünf unabhängigen Personen bestehen und generell Kollektivunterschrift gelten.