Sammlungen auf der Strasse
Rund 80 Prozent aller Haushalte in der Schweiz haben im Jahr 2005 gespendet. Das ist viel. Leider zieht Spendenfreudigkeit aber auch schwarze Schafe an. So wurde kürzlich vor einem Einkaufsgeschäft in einer grösseren Ortschaft für Organisationen mit ZEWO Gütesiegel gesammelt, ohne dass diese davon wussten.
Sammlungen «im Auftrag» eines bekannten Hilfswerks
Es kommt immer wieder vor, dass Gruppen oder einzelne Personen auf der Strasse oder an der Haustüre für einen «guten Zweck» sammeln. Dabei handelt es sich meist um freiwillige Helferinnen oder Helfer oder beauftrage Personen, die um Spenden für ein Hilfswerk bitten. Es kommt aber auch vor, dass Personen behaupten, für Hilfswerke zu sammeln, ohne dass diese etwas davon wissen oder jemanden dazu beauftragt haben. In diesen Fällen ist Vorsicht am Platz. Es gibt ein paar Grundregeln, die Sie beachten sollten:
- Sammlungen auf öffentlichem Grund oder an der Haustüre müssen an vielen Orten bewilligt werden. Findet die Sammlung auf privatem Grund statt, muss der Eigentümer damit einverstanden sein. Wenn Sie Zweifel an der Seriosität einer Sammlung haben, verlangen Sie ein Bewilligungsschreiben oder einen Sammlungsausweis.
- Wird die Sammlung «im Auftrag eines Hilfswerks» durchgeführt, sollte dieses Auftragsverhältnis klar erkennbar sein. Auf Verlangen sollte es schriftlich nachgewiesen werden können.
- Mit einer Rückfrage beim Hilfswerk kann rasch und unkompliziert geklärt werden, ob gegenwärtig tatsächlich an einem bestimmten Ort um Spenden gebeten wird. Die Hilfswerke sind für Hinweise dankbar und überprüfen die Fälle sofort.
- Ganz generell gilt: Lassen Sie sich nie zum Spenden drängen. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob, wann, wem und wieviel Sie spenden. Wollen Sie sich nicht sofort entscheiden, verlangen Sie eine Dokumentation mit Einzahlungsschein. Achten Sie auf das ZEWO-Gütesiegel. Es garantiert für den gewissenhaften Umgang mit Spenden.
- Studieren Sie die Unterlagen in aller Ruhe. Ist der Jahresbericht aussagekräftig? Haben Sie eine vollständige, transparente und revidierte Jahresrechnung bekommen? Geht aus den Unterlagen klar hervorgeht, wofür die Sammlung stattfindet? Ist die Organisation von der ZEWO geprüft? Konsultieren Sie im Zweifelsfall die Website www.zewo.ch oder kontaktieren Sie die Stiftung ZEWO telefonisch.
Wer bereits gespendet hat und nachträglich einen Betrug feststellt, kann beim Untersuchungsrichter eine Strafanzeige einreichen.