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Wie sich Organisationen mit ZEWO-Gütesiegel auf die Einhaltung des Swiss NPO-Codes prüfen lassen können

Die Stiftung ZEWO hat von der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der grossen Hilfswerke (KPGH) ein Mandat erhalten, als unabhängige Prüfstelle die von der KPGH bezeichneten Organsationen auf die Einhaltung des Swiss NPO-Codes zu prüfen. Über die Erteilung, die Erneuerung und die Aberkennung des Rechts, den Swiss NPO-Code zu verwenden beschliesst die KPGH gestützt auf den Entscheid der Stiftung ZEWO. Die ersten Organisationen werden ab dem 01.01.2008 auf der Basis des Geschäftsjahres 2007 geprüft. Interessierte Organisationen können einen Antrag auf Prüfung an die KPGH stellen. Während einer Testphase von zwei Jahren ist für die Prüfung Voraussetzung, dass die Organisation zum Zeitpunkt des Antrags bereits Trägerin des ZEWO-Gütesiegels ist.

Kontaktadresse:
http://www.swiss-npocode.ch/

Weitere Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kosten haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie hier beziehen können:

 Wie können sich Organisationen mit ZEWO-Gütesiegel auf die Einhaltung des Swiss NPO-Codes prüfen lassen?

Den Swiss NPO-Code und weitere Informationen zur KPGH finden sie ebenfalls auf folgender Website: http://www.swiss-npocode.ch/