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Wie gemeinnützige Organisationen das Gütesiegel erhalten
Ein Gesuch einreichen können juristische Personen, die aufgrund der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Direkten Bundessteuer befreit sind (nach Art. 56 Bst. g DBG). Die Organisation muss eine mindestens zweijährige Tätigkeit vorweisen können und ihre letzte Jahresrechnung gemäss den Vorgaben von «Swiss GAAP FER 21» erstellt haben.

Grundlage der Beurteilung sind ein ausgefüllter Fragebogen der Organisation, Statuten und Reglemente, Steuerbefreiungsentscheid und Handelsregistereintrag, Listen der Mitglieder der Organe, Sitzungsprotokolle und wichtige vertragliche Vereinbarungen sowie Tätigkeitsberichte, revidierte Jahresrechnungen und Sammlungsaufrufe der Organisation.

Die ZEWO prüft die Organisation aufgrund der eingereichten Unterlagen, weiterer öffentlich zugänglicher Informationen, Abklärungen vor Ort und Stellungnahmen von Fachleuten.

Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand verrechnet. Es ist daher im Interesse der Organisation, erst nach einer gründlichen Selbsteinschätzung ein vollständiges Gesuch mit übersichtlichen Unterlagen einzureichen.

Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Kosten haben wir in einem Merkblatt zusammengestellt, das Sie hier beziehen können:

  Wie erhalten gemeinnützige Institutionen das ZEWO-Gütesiegel?

Die ausführlichen Verfahrensreglemente werden Ihnen hier angeboten:

  Reglement über das Erst- und Rezertifizierungsverfahrenn

  Gebührenreglement Zertifizierung und Rezertifizierung


       

Wenn Sie einen Antrag auf Verleihung des Gütesiegels einreichen möchten, fordern Sie bitte die Gesuchsunterlagen bei unserer Geschäftsstelle an.