Reglemente

Die Anforderungen zur Verleihung und Führung des Zewo-Gütesiegels sind in den Reglementen und Erläuterungen festgehalten. Zusätzlich sind die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung «Swiss GAAP FER» und insbesondere die Empfehlungen «Swiss GAAP FER 21» für gemeinnützige, soziale Nonprofit-Organisationen für alle Organisationen, welche das Zewo-Gütesiegel tragen möchten, verbindlich.

Kantonalverbände, Sektionen und Regionalstellen

Kantonale oder regionale Unterorganisationen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen das Gütesiegel ihrer Mutterorganisation verwenden. Die Stiftung Zewo kann bei den Unterorganisationen Stichproben durchführen. Die Mutterorganisation ist dafür verantwortlich, dass ihre Unterorganisationen die Bestimmungen der Stiftung Zewo gemäss diesem Reglement und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen ebenfalls einhalten.