Wie wird geprüft?

Die Prüfung erfolgt anhand folgender Unterlagen und Methoden:

  • Analyse öffentlich zugänglicher Informationen
  • Datenerhebung mit Fragebogen
  • Prüfung von internen Unterlagen
  • Analyse zur Kostenstruktur
  • Besuch der Organisation
  • Einbezug von Fachexperten
  • Antrag an den Stiftungsrat der Zewo
  • Rekursgericht überprüft Entscheide auf Verlangen

Wir analysieren die öffentlich zugänglichen Informationen wie Jahresbericht, Jahresrechnung, Revisionsbericht, Statuten und Sammlungsaufrufe. Zudem erheben wir weitere Daten, zum Beispiel zur Analyse der Kosten oder zur Beurteilung der internen Kontrolle der Organisation. Wir prüfen Reglemente, Verträge und Protokolle. Zudem besuchen wir die Organisation und führen Interviews mit den Verantwortlichen. Zur Beurteilung der Jahresrechnung ziehen wir Wirtschaftsprüfer bei. Schliesslich formulieren wir das Prüfergebnis in einem Antrag an den Stiftungsrat. Dieser entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Gesuchs. Ein unabhängiges Rekursgericht überprüft die Entscheide auf Verlangen der Organisation. 

Wie werden Projekte im Ausland geprüft?

Wir prüfen die Organisation als Ganzes und beurteilen nicht einzelne Projekte. Da heisst: Wir schauen an, wie eine Organisation ihre Projekte plant und kontrolliert und ob sie die Verantwortung für die Verwendung der Mittel hat oder diese lediglich an eine Zentrale zur Verteilung weiterleitet. Es ist uns nicht möglich, einzelne Projekte im Ausland zu besuchen.