Die Sendung Kassensturz vom 15. November 2011 zeigt, wie unseriös die Stiftung Krebs-Hilfe sammelt. Die Zewo rät davon ab, dieser Organisation zu spenden.

Stiftung Krebs-Hilfe

Die «Stiftung Krebs-Hilfe» mit Sitz in Zürich führt das Zewo-Gütesiegel nicht und untersteht somit nicht unserer Kontrolle. Die Organisation ist uns aber bekannt. Sie erfüllt die Kriterien der Zewo nicht. Folgende Punkte weichen wesentlich von den Zewo-Standards ab (Stand Oktober 2011):
  • Gemäss Zewo-Standards sind in den Sammlungsaufrufen wie auch in den übrigen Publikationen, die dem Sammlungszweck dienen, wahrheitsgetreue und sachgemässe Angaben zu machen. Der Sammlungszweck muss jeweils klar dargelegt werden. In ihren Sammlungsaufrufen von 2010 und 2011 bittet die Stiftung um Spenden, um «unabhängige Beratungen von Krebspatienten», «lebensrettende Untersuchungen» und «vielversprechende Studien» zu ermöglichen. Gemäss der revidierten Jahresrechnung hat die Stiftung im Jahr 2010 jedoch nur Ausgaben für Mittelbeschaffung und Administration gehabt.
  • In der Jahresrechnung 2010 weist die Organisation rund 94 % ihres Gesamtaufwandes für Drittleistungen Mailings aus. Gemäss der Zewo-Methodik zur Berechnung des administrativen Aufwands, zählt dieser Aufwand zur Mittelbeschaffung. Die restlichen 6% waren übrige administrative Aufwände. Somit hat die Organisation im Jahr 2010 gar keine gemeinnützigen Tätigkeiten gemäss ihrem Zweck wahrgenommen.
  • Die Stiftung veröffentlicht keinen Jahresbericht. Transparente und vertrauenswürdige Organisationen publizieren einen aussagekräftigen Jahresbericht, der in angemessener Weise über die zweckgerichtete Tätigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit der Organisation Auskunft gibt. Organisationen mit Zewo-Gütesiegel müssen eine aussagekräftige Jahresrechnung in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER publizieren. Die Jahresrechnung 2010 der «Stiftung Krebs-Hilfe» entspricht diesen  Anforderungen nicht.
  • Der Stiftungsrat besteht nur aus drei Mitgliedern. Gemäss den Zewo-Standards müsste sich das strategische Organ aus mindestens fünf voneinander unabhängigen Mitgliedern zusammensetzen. Zudem sind zwei Mitglieder des Stiftungsrates, Herr van der Wolk und Frau Gautschi Sung, mit Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt. Die Zewo verlangt aus Gründen der internen Kontrolle eine kollektive Zeichnungsberechtigung auf allen Organisationsstufen.