Strassen- und Haustürsammlungen

Es kommt immer wieder vor, dass Gruppen oder einzelne Personen auf der Strasse oder an der Haustür für einen «guten Zweck» sammeln. Dabei handelt es sich meist um freiwillige Helferinnen oder Helfer oder beauftragte Personen, die um Spenden für ein Hilfswerk bitten. Es kommt aber leider auch vor, dass Personen behaupten, für Hilfswerke zu sammeln, ohne dass diese etwas davon wissen oder jemanden dazu beauftragt haben. In diesen Fällen ist Vorsicht am Platz.

Was Sie beachten sollten

  • Sammlungen auf öffentlichem Grund oder an der Haustür müssen vielerorts bewilligt werden. Finden Sammlungen auf privatem Grund statt, müssen die Eigentümer damit einverstanden sein. Wenn Sie Zweifel an der Seriosität einer Sammlung haben, verlangen Sie ein Bewilligungsschreiben oder einen Sammlungsausweis.    
  • Wird die Sammlung «im Auftrag eines Hilfswerks» durchgeführt, sollte dieses Auftragsverhältnis klar erkennbar sein. Auf Verlangen sollte es schriftlich nachgewiesen werden können.     
  • Ganz generell gilt: Lassen Sie sich nie zum Spenden drängen. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob, wann, wem und wieviel Sie spenden. Wollen Sie sich nicht sofort entscheiden, verlangen Sie eine Dokumentation mit Einzahlungsschein. Achten Sie auf das Zewo-Gütesiegel. Es steht für den gewissenhaften Umgang mit Spenden.    
  • Studieren Sie die Unterlagen in aller Ruhe. Ist der Jahresbericht aussagekräftig? Haben Sie eine vollständige, transparente und revidierte Jahresrechnung bekommen? Geht aus den Unterlagen klar hervor, wofür die Sammlung stattfindet? Ist die Organisation von der Zewo geprüft? 

Wer bereits gespendet hat und nachträglich einen Betrug feststellt, kann beim Untersuchungsrichter eine Strafanzeige einreichen.