- Sammlungen auf öffentlichem Grund oder an der Haustür müssen vielerorts bewilligt werden. Finden Sammlungen auf privatem Grund statt, müssen die Eigentümer damit einverstanden sein. Wenn Sie Zweifel an der Seriosität einer Sammlung haben, verlangen Sie ein Bewilligungsschreiben oder einen Sammlungsausweis.
- Wird die Sammlung «im Auftrag eines Hilfswerks» durchgeführt, sollte dieses Auftragsverhältnis klar erkennbar sein. Auf Verlangen sollte es schriftlich nachgewiesen werden können.
- Ganz generell gilt: Lassen Sie sich nie zum Spenden drängen. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob, wann, wem und wieviel Sie spenden. Wollen Sie sich nicht sofort entscheiden, verlangen Sie eine Dokumentation mit Einzahlungsschein. Achten Sie auf das Zewo-Gütesiegel. Es steht für den gewissenhaften Umgang mit Spenden.
- Studieren Sie die Unterlagen in aller Ruhe. Ist der Jahresbericht aussagekräftig? Haben Sie eine vollständige, transparente und revidierte Jahresrechnung bekommen? Geht aus den Unterlagen klar hervor, wofür die Sammlung stattfindet? Ist die Organisation von der Zewo geprüft?
Wer bereits gespendet hat und nachträglich einen Betrug feststellt, kann beim Untersuchungsrichter eine Strafanzeige einreichen.
