Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können bei den Steuern in Abzug gebracht werden.
Steuern sparen
Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können sowohl bei der direkten Bundessteuer, als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden. Aus dem Merkblatt erfahren Spenderinnen und Spender, wie hoch die erlaubten Abzüge in ihrem Kanton aktuell sind und was sie beachten müssen, damit sie auch tatsächlich angerechnet werden.
